Kirchensteuer wirkt!

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Mit Ihrem Beitrag können viele gute soziale und spirituelle Projekte entstehen und bestehen, Mitarbeitende finanziert und Gemeindegebäude erhalten werden. Auch Beratungsstellen, die kirchliche Trägerschaft von Kindertagesstätten, kirchliche Bildungseinrichtungen sowie ein Teil der Arbeit der Diakonie wird über die Kirchensteuer finanziert.

Die Kirchensteuer ist ein Solidarsystem. Man zahlt etwa 9% der Lohnsteuer. Das heißt: alle zahlen unterschiedlich viel ein, aber alle profitieren gemeinschaftlich. Und wer dem Staat keine Steuern zahlt, zahlt auch keine Kirchensteuer und ist trotzdem vollwertiges Mitglied - zum Beispiel Kinder und Jugendliche, Studierende, Arbeitslose und Geringverdienende.

Mehr Infos:

Wiedereintritt

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Wieder evangelisches Kirchenmitglied werden nach einem Kirchenaustritt

Glaube, Gemeinschaft und viele Aktivitäten lassen sich in der Kirche leben - ob im Chor, im Gottesdienst oder in Gruppen. Auch den Fortbestand kirchlicher, diakonischer und geistlicher Arbeit für andere und die nächste Generation zu unterstützen kann man durch einen Wiedereintritt, verbunden mit der Kirchensteuer. Es gibt viele gute Gründe für die Kirchenmitgliedschaft. Durch die Taufe oder den Wiedereintritt wird man Kirchenmitglied.

Wenn du bereits getauft bist, aber später aus der Kirche ausgetreten bist, kannst du dich jederzeit in den Kirchengemeinden der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) willkommen fühlen. So kannst du vorgehen: 

  • Nimm bitte Kontakt auf: Ruf doch bei der evangelischen Kirchengemeinde an, zu der du gehören möchtest. Du kannst auch jede Pfarrerin oder jeden Pfarrer Deines Vertrauens anrufen und einen Gesprächstermin vereinbaren. Oder du wendest dich an die Kirchliche Eintrittsstelle in deiner Nähe.
  • Für das Gespräch bringst du bitte deinen Personalausweis mit und falls vorhanden auch den Nachweis über deine Taufe und deine Austrittsbescheinigung mit. 
  • Im Gespräch mit dem Pfarrer, der Gemeinde oder der Eintrittsstelle füllst du ein Formular aus, mit dem du Deinen Eintritt in die Kirche erklärst. Mit der Bestätigung der Pfarrerin / des Pfarrers ist der Eintritt vollzogen.
  • Wenn du möchtest, kannst du deinen Kircheneintritt und Deine Kirchenzugehörigkeit feiern, beispielsweise mit der Teilnahme am Abendmahl. Bitte sprich deine Pfarrerin oder deinen Pfarrer daraufhin an.

Warum es sich lohnt Mitglied in der Kirche zu sein? Mehr Infos unter folgendem Link: