Kirchenvorstand
Der Kirchenvorstand stellt die oberste Leitung in allen Kirchengemeinden dar, die zur Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) gehören. Er entscheidet darüber, wohin die Entwicklung einer Kirchengemeinde geht. Dabei geht es nicht selten darum, handfeste Entscheidungen zu treffen, zum Beispiel über Finanzen und Gebäude der Gemeinde.
Die Größe eines Kirchenvorstandes richtet sich der Anzahl der Gemeindeglieder. Neben mindestens sechs gewählten Mitgliedern gehören auch die Pfarrerin bzw. der Pfarrer dem Kirchenvorstand an. Der Vorsitz wird in geheimer Wahl bestimmt, wobei entweder ein Gemeindeglied oder die Pfarrerin bzw. der Pfarrer in dieses Amt gewählt werden kann.
Basisdemokratisches Organ: Die Kirchenvorstandwahl
Über die Zusammensetzung des Kirchenvorstandes kann jedes evangelische Kirchenmitglied mitentscheiden. Alle sechs Jahre finden in der gesamten EKHN Kirchenvorstandswahlen statt. Dabei sind alle Kirchenmitglieder wahlberechtigt, die mindestens 14 Jahre alt und konfirmiert sind; sie bekommen postalisch eine offizielle Wahlbenachrichtigung. Wer in dieser Wahlperiode in unsere Kirchenvorstände gewählt wurde, erfahren Sie auf der rechten Seite.
Die Aufgaben des Kirchenvorstandes
Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen der Gemeinde, vertritt sie in juristischen Angelenheiten, wählt Pfarrerinnen und Pfarrer und entscheidet über alle weiteren Personalangelegenheiten. Daneben ist er mitverantwortlich für die Seelsorge und die Gottesdienste sowie gemeinsam mit haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter_innen für das Gemeindeleben insgesamt. Die Mitglieder entscheiden über Benutzung und Vergabe der Gemeinderäumlichkeiten und sind für deren Erhalt zuständig.